German Pellets-Anleihen, Insolvenzverfahrens vermutlich nicht vor Ende April

Anleger der German Pellets-Anleihen und sonstige Gläubiger des insolventen deutschen Pellets-Herstellers „German Pellets“ müssen sich wohl noch etwas gedulden: Die vorläufige Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde teilt mit, dass mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vermutlich nicht vor Ende April zu rechnen ist

 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der bereits zahlreiche German Pellets-Anlegern rechtsberatend zur Seite steht, sieht den Zeitgewinn auf Seiten der Anleger: Zwar habe man etwas länger Ungewissheit, aber auch etwas mehr Zeit, sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Auch das Kümmern um neue Investoren, die den Betrieb am Leben halten könnten, ist nicht über Nacht zu machen. Dr. Pforr: „Es wird Gründe geben, warum das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Man sollte der Insolvenzverwaltung die benötigte Zeit auch lassen!“

 

Im Auftrag seiner Mandanten prüft Dr. Pforr schon jetzt alle Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung und geht dabei insbesondere bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche und Vermittler ins Detail. Er sieht zwei Ansatzpunkte: Zum einen ist die wirtschaftliche Situation schön geredet worden, zum anderen ist die Anlage immer als sicher verkauft worden.

 

Daraus erwachsen Schadensersatzansprüche wegen Betrugs und fehlerhaften Anlageberatung an unterschiedliche Verfahrensbeteiligte. Dr. Pforr: „Selbst die Wirtschaftsprüfer sollten ins Visier der Ermittler geraten!“ Die Kanzlei bietet Betroffenen unterschiedliche Dienstleistungen an. Anleger der German Pellets GmbH, die mit der aktuellen Situation aus gutem Grund überfordert werden, sollten unbedingt einen Experten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen, um in der unübersichtlichen Situation keine Fehler zu machen.

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